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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anerkennung von Lieferbedingungen
Verträge für Lieferungen und Arbeiten kommen ausschließlich
auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen zustande.
Sie werden durch die Auftragserteilung oder Annahme der
Lieferung anerkannt. Abweichende Bedingungen des Abnehmers,
die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind
für uns in jedem Fall unverbindlich, auch wenn wir ihnen
nicht ausdrücklich widersprechen. Alle Vereinbarungen bedürfen
zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
2. Angebot und Bestellung
Unsere Angebote sind freibleibend in Bezug auf Preis, Liefermöglichkeit
und Lieferfristen, wobei ordnungsgemäße Selbstbelieferung
in jedem Fall Vorbedingung bleibt. Auch Auftragsbestätigungen
sind stets freibleibend in Bezug auf Preis, Liefermöglichkeit
und Lieferfrist. Lieferungen erfolgen stets unter dem Vorbehalt
einer ausreichenden Bonitätsprüfung des Bestellers.
3. Patent- und Urheberrechte
An Schaltschemata, Zeichnungen, Entwürfen, Beschreibungen,
der gesamten Software und ähnlichen Unterlagen behalten
wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Ohne unsere
schriftliche Einwilligung dürfen sie Dritten nicht zugänglich
gemacht werden. Das Kopieren ist ohne unsere ausdrückliche
Einwilligung ebenfalls untersagt. Auf unser Verlangen hin
sind sie unverzüglich an uns zurückzugeben. Für die Verletzung
etwaiger Patent- oder sonstiger Schutzrechte können wir
nicht haftbar gemacht werden.
4. Lieferung und Lieferfristen
Alle von uns angegebenen Lieferzeiten gelten als nur annähernd
vereinbart. Die Lieferfrist beginnt mit dem Ausstellungstag
der Bestätigung und ist eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist
die Ware das Werk/Lager verlassen hat oder bei Versendungsmöglichkeit
die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist. In keinem
Fall begründen Überschreitungen der Lieferfristen Schadensersatzansprüche
oder ein Rücktrittsrecht vom Vertrag.
5. Versand
Der Versand erfolgt in der Regel ab Sitz unserer Gesellschaft.
Alle Sendungen, einschließlich etwaiger Rücksendungen, gehen
auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, soweit nicht anders
schriftlich vereinbart. Die Gefahr geht auf den Besteller
über, sobald die Ware das Werk/Lager verlässt. Wird der
Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Bestellers verzögert,
so geht die Gefahr bereits ab dem Tage der Versandbereitschaft
auf den Besteller über. Sämtliche Versand- sowie etwaige
Lagerkosten gehen zu Lasten des Bestellers.
6. Preise und Zahlung
Unsere Preise verstehen sich netto ab Sitz unserer Gesellschaft.
Rechnungsstellung erfolgt in der Regel mit Auslieferung
der Ware. Die vollständige Zahlung ist sofort netto nach
Lieferung fällig. Skonti ist in unserer Kalkulation nie
vorgesehen, daher berechtigt vorzeitige Zahlung auch nie
zum Abzug. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise
vereinbart sind, werden zu den am Tage der Lieferung gültigen
Listenpreisen berechnet. Die Aufrechnung oder die Zurückhaltung
von Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche ist nicht
zulässig. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfrist
berechnen wie Verzugszinsen in Höhe von 1,25 % pro Monat.
Wenn infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben,
fertige Geräte bzw. Systeme nicht abgeliefert, montiert
oder in Betrieb gesetzt werden können, so muss die Zahlung
geleistet werden, als wenn Lieferung, Montage oder Inbetriebnahme
zu vorgesehenen Zeit erfolgt wären. Rechnungen für Ersatzteile,
Reparaturen oder Montage sind nach Zustellung netto bar
zu bezahlen oder können per Nachnahme erhoben werden. Die
Zurückhaltung der Zahlung wegen Beanstandungen oder Gegenansprüchen
des Bestellers und die Aufrechung sind in jedem Falle ausgeschlossen.
Die Aufrechung mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen ist jederzeit zulässig.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen
dem Besteller und der Firma Sedlmeir Kommunikationssysteme
Eigentum der der Firma Sedlmeir Kommunikationssysteme. Die
Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung
sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berührt den
Eigentumsvorbehalt nicht. Als Bezahlung gilt erst der Eingang
des Gegenwertes bei der Firma Sedlmeir Kommunikationssysteme.
Der Besteller bzw. Abnehmer ist zur Weiterveräußerung der
Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt;
eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist dem Besteller
jedoch nicht gestattet. Der Besteller bzw. Abnehmer ist
verpflichtet, unsere Vorbehaltsrechte beim Weiterverkauf
der Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern. Die Forderungen
des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware
tritt der Abnehmer schon jetzt an uns ab. Wir nehmen diese
Abtretung an. Ungeachtet der Abtretung und des Einziehungsrechtes
der Firma Sedlmeir Kommunikationssysteme ist der Abnehmer
zur Einziehung solange berechtigt, als er seinen Verpflichtungen
gegenüber uns nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät.
Der Besteller ist verpflichtet, der Firma Sedlmeir Kommunikationssysteme
sämtliche Auskünfte und Informationen zu verschaffen, die
zur Einziehung der abgetretenen Forderungen notwendig sind.
Der Besteller hat auf Verlangen der Firma Sedlmeir Kommunikationssysteme
die Abtretung unverzüglich den Drittschuldnern mitzuteilen.
Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt
der Besteller für die Firma Sedlmeir Kommunikationssysteme
vor, ohne dass für die Firma Sedlmeir Kommunikationssysteme
hieraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung,
Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen
nicht der Firma Sedlmeir Kommunikationssysteme gehörenden
Waren steht dem Lieferanten der dabei entstehende Miteigentumsanteil
an der neuen Sache im Verhältnis des Fakturenwertes der
Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt
der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung
zu. Erwirbt der Abnehmer das Alleineigentum an der neuen
Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass
der Abnehmer der Firma Sedlmeir Kommunikationssysteme im
Verhältnis des Fakturenwertes der verarbeiteten bzw. verbundenen,
vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an
der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für uns
verwahrt. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren,
und zwar gleich, ob ohne oder nach Verarbeitung, Verbindung,
Vermischung oder Vermengung weiterveräußert, so gilt die
oben vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Fakturenwertes
der Vorbehaltsware, die zusammen mit den anderen Waren weiterveräußert
wird. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder sonstige Zugriffe
Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im voraus abgetretenen
Forderungen hat der Besteller uns unverzüglich unter Angabe
der für eine Investition notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
Etwaige Interventionskosten gehen zu Lasten des Bestellers.
Die Firma Sedlmeir Kommunikationssysteme verpflichtet sich,
die ihr nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen
nach ihrer Wahl auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben,
als ihr Wert die zu sichernde Forderungen um 20 % oder mehr
übersteigt.
8. Garantie und Haftung
Reklamationen jeder Art sind unverzüglich, spätestens jedoch
innerhalb von zehn Tagen nach Empfang der Ware schriftlich
geltend zu machen. Unsere Gewährleistung beschränkt sich
nach unserer Wahl auf den Ersatz des mangelhaften Gegenstandes
oder auf die Vergütung des Fakturenwertes des nicht ersetzten
Gegenstandes. Schadensersatzansprüche, gleich welcher Art,
etwa für Kosten der Montage oder Demontage oder wegen Schäden,
die mittelbar oder unmittelbar auf die von uns gelieferten
Gegenstände zurückzuführen sind, sind ausgeschlossen. Leistet
der Hersteller Garantie, so ist diese für den Umfang unserer
Gewährleitung maßgebend. Insoweit treten wir sämtlichen
Herstellergarantien an den Besteller ab. Jede Gewährleistung
unsererseits entfällt in solchen Fällen aber dann, wenn
der Hersteller seinen Garantieverpflichtungen nicht nachkommt.
Wir weisen darauf hin, dass die von uns vertriebenen Systeme
teilweise im Ausland entwickelt und hergestellt werden.
Diese Systeme sind daher auch nicht auf ihre Übereinstimmung
mit deutsch Normen, insbesondere Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften
überprüft und werden ihnen daher zum Teil auch nicht entsprechen.
Soweit technisch und wirtschaftlich vertretbar, sind wir
bereit, auf Kundenwunsch und gegen Berechnung des Mehraufwandes,
derartige Überprüfungen der betroffenen Systeme durchführen
zu lassen.
9. Garantieabwicklung
Der Besteller schickt das defekte Gerät mit der Rechungskopie
der Firma Sedlmeir Kommunikationssysteme und einer detaillierten
Fehlerbeschreibung an die dafür zuständigen Lieferanten
bzw. Serviceadressen.
10. Nebenabreden, Teilwirksamkeit
Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit. Dies gilt
auf für die Abrede auf Schriftlichkeit zu verzichten. Sollten
die vorstehenden Geschäftsbedingungen teilweise unwirksam
werden, so bleiben sowohl der Vertrag als auch die Geschäftsbedingungen
im übrigen wirksam.
11. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis
ist der Sitz unserer Gesellschaft. Der Gerichtsstand für
alle uns aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen
und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten
ist ebenfalls der Sitz unserer Gesellschaft. Das gesamte
Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland. |
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