Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Anerkennung von Lieferbedingungen

Verträge für Lieferungen und Arbeiten kommen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen zustande. Sie werden durch die Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt. Abweichende Bedingungen des Abnehmers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns in jedem Fall unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Alle Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.



2. Angebot und Bestellung

Unsere Angebote sind freibleibend in Bezug auf Preis, Liefermöglichkeit und Lieferfristen, wobei ordnungsgemäße Selbstbelieferung in jedem Fall Vorbedingung bleibt. Auch Auftragsbestätigungen sind stets freibleibend in Bezug auf Preis, Liefermöglichkeit und Lieferfrist. Lieferungen erfolgen stets unter dem Vorbehalt einer ausreichenden Bonitätsprüfung des Bestellers.



3. Patent- und Urheberrechte

An Schaltschemata, Zeichnungen, Entwürfen, Beschreibungen, der gesamten Software und ähnlichen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Ohne unsere schriftliche Einwilligung dürfen sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Das Kopieren ist ohne unsere ausdrückliche Einwilligung ebenfalls untersagt. Auf unser Verlangen hin sind sie unverzüglich an uns zurückzugeben. Für die Verletzung etwaiger Patent- oder sonstiger Schutzrechte können wir nicht haftbar gemacht werden.



4. Lieferung und Lieferfristen

Alle von uns angegebenen Lieferzeiten gelten als nur annähernd vereinbart. Die Lieferfrist beginnt mit dem Ausstellungstag der Bestätigung und ist eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware das Werk/Lager verlassen hat oder bei Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist. In keinem Fall begründen Überschreitungen der Lieferfristen Schadensersatzansprüche oder ein Rücktrittsrecht vom Vertrag.



5. Versand

Der Versand erfolgt in der Regel ab Sitz unserer Gesellschaft.
Alle Sendungen, einschließlich etwaiger Rücksendungen, gehen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, soweit nicht anders schriftlich vereinbart. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware das Werk/Lager verlässt. Wird der Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Bestellers verzögert, so geht die Gefahr bereits ab dem Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Sämtliche Versand- sowie etwaige Lagerkosten gehen zu Lasten des Bestellers.



6. Preise und Zahlung

Unsere Preise verstehen sich netto ab Sitz unserer Gesellschaft. Rechnungsstellung erfolgt in der Regel mit Auslieferung der Ware. Die vollständige Zahlung ist sofort netto nach Lieferung fällig. Skonti ist in unserer Kalkulation nie vorgesehen, daher berechtigt vorzeitige Zahlung auch nie zum Abzug. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Lieferung gültigen Listenpreisen berechnet. Die Aufrechnung oder die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche ist nicht zulässig. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfrist berechnen wie Verzugszinsen in Höhe von 1,25 % pro Monat. Wenn infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, fertige Geräte bzw. Systeme nicht abgeliefert, montiert oder in Betrieb gesetzt werden können, so muss die Zahlung geleistet werden, als wenn Lieferung, Montage oder Inbetriebnahme zu vorgesehenen Zeit erfolgt wären. Rechnungen für Ersatzteile, Reparaturen oder Montage sind nach Zustellung netto bar zu bezahlen oder können per Nachnahme erhoben werden. Die Zurückhaltung der Zahlung wegen Beanstandungen oder Gegenansprüchen des Bestellers und die Aufrechung sind in jedem Falle ausgeschlossen. Die Aufrechung mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist jederzeit zulässig.



7. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Besteller und der Firma Sedlmeir Kommunikationssysteme Eigentum der der Firma Sedlmeir Kommunikationssysteme. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht. Als Bezahlung gilt erst der Eingang des Gegenwertes bei der Firma Sedlmeir Kommunikationssysteme. Der Besteller bzw. Abnehmer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt; eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist dem Besteller jedoch nicht gestattet. Der Besteller bzw. Abnehmer ist verpflichtet, unsere Vorbehaltsrechte beim Weiterverkauf der Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Abnehmer schon jetzt an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Ungeachtet der Abtretung und des Einziehungsrechtes der Firma Sedlmeir Kommunikationssysteme ist der Abnehmer zur Einziehung solange berechtigt, als er seinen Verpflichtungen gegenüber uns nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Der Besteller ist verpflichtet, der Firma Sedlmeir Kommunikationssysteme sämtliche Auskünfte und Informationen zu verschaffen, die zur Einziehung der abgetretenen Forderungen notwendig sind. Der Besteller hat auf Verlangen der Firma Sedlmeir Kommunikationssysteme die Abtretung unverzüglich den Drittschuldnern mitzuteilen. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Besteller für die Firma Sedlmeir Kommunikationssysteme vor, ohne dass für die Firma Sedlmeir Kommunikationssysteme hieraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen nicht der Firma Sedlmeir Kommunikationssysteme gehörenden Waren steht dem Lieferanten der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Fakturenwertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Abnehmer das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass der Abnehmer der Firma Sedlmeir Kommunikationssysteme im Verhältnis des Fakturenwertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für uns verwahrt. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, und zwar gleich, ob ohne oder nach Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung weiterveräußert, so gilt die oben vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware, die zusammen mit den anderen Waren weiterveräußert wird. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder sonstige Zugriffe Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im voraus abgetretenen Forderungen hat der Besteller uns unverzüglich unter Angabe der für eine Investition notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Etwaige Interventionskosten gehen zu Lasten des Bestellers. Die Firma Sedlmeir Kommunikationssysteme verpflichtet sich, die ihr nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen nach ihrer Wahl auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernde Forderungen um 20 % oder mehr übersteigt.


8. Garantie und Haftung

Reklamationen jeder Art sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zehn Tagen nach Empfang der Ware schriftlich geltend zu machen. Unsere Gewährleistung beschränkt sich nach unserer Wahl auf den Ersatz des mangelhaften Gegenstandes oder auf die Vergütung des Fakturenwertes des nicht ersetzten Gegenstandes. Schadensersatzansprüche, gleich welcher Art, etwa für Kosten der Montage oder Demontage oder wegen Schäden, die mittelbar oder unmittelbar auf die von uns gelieferten Gegenstände zurückzuführen sind, sind ausgeschlossen. Leistet der Hersteller Garantie, so ist diese für den Umfang unserer Gewährleitung maßgebend. Insoweit treten wir sämtlichen Herstellergarantien an den Besteller ab. Jede Gewährleistung unsererseits entfällt in solchen Fällen aber dann, wenn der Hersteller seinen Garantieverpflichtungen nicht nachkommt. Wir weisen darauf hin, dass die von uns vertriebenen Systeme teilweise im Ausland entwickelt und hergestellt werden. Diese Systeme sind daher auch nicht auf ihre Übereinstimmung mit deutsch Normen, insbesondere Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften überprüft und werden ihnen daher zum Teil auch nicht entsprechen. Soweit technisch und wirtschaftlich vertretbar, sind wir bereit, auf Kundenwunsch und gegen Berechnung des Mehraufwandes, derartige Überprüfungen der betroffenen Systeme durchführen zu lassen.


9. Garantieabwicklung

Der Besteller schickt das defekte Gerät mit der Rechungskopie
der Firma Sedlmeir Kommunikationssysteme und einer detaillierten Fehlerbeschreibung an die dafür zuständigen Lieferanten bzw. Serviceadressen.


10. Nebenabreden, Teilwirksamkeit

Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit. Dies gilt auf für die Abrede auf Schriftlichkeit zu verzichten. Sollten die vorstehenden Geschäftsbedingungen teilweise unwirksam werden, so bleiben sowohl der Vertrag als auch die Geschäftsbedingungen im übrigen wirksam.


11. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz unserer Gesellschaft. Der Gerichtsstand für alle uns aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist ebenfalls der Sitz unserer Gesellschaft. Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.